Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Krankengeldeinstellung durch die Techniker Krankenkasse.

Techniker Krankenkasse Krankengeld

In diesem Fall wurde das Krankengeld eingestellt mit der Begründung, nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes bestehe angeblich keine Arbeitsunfähigkeit mehr. Rechtsanwalt Köper hat erfolgreich Widerspruch erhoben und dargelegt, dass weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht und das Krankengeld weitergezahlt werden sollte. Die Techniker Krankenkasse hat dem Widerspruch nach Prüfung stattgegeben und die Rechtsanwaltskosten übernommen.

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