Erfolgreiches Klageverfahren gegen das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) auf Zuerkennung eines Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung).

In diesem Fall konnte in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren ein Merkzeichen aG (Parkausweis) erstritten werden. Das LASV hatte den vorausgegangenen Widerspruch mit nicht nachvollziehbarer Begründung zurückgewiesen, so dass Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden musste und der Anspruch der Mandantschaft schließlich nach Einholung eines unabhängigen medizinischen Sachverständigengutachtens durchgesetzt werden konnte.
