Erfolgreicher Widerspruch gegen die Einstellung der Krankengeldzahlung durch die KKH Kaufmännische Krankenkasse.

KKH Krankenkasse Widerspruch Krankengeld-Einstellung

In diesem Fall hatte die KKH Kaufmännische Krankenkasse der Mandantschaft per Bescheid die Krankengeldzahlung wegen angeblich beendeter Arbeitsunfähigkeit, bzw. angeblicher wiederhergestellter Arbeitsfähigkeit eingestellt. Nach Besprechung mit der Mandantschaft und eingehender Widerspruchsbegründung unter Darlegung der Rechtsprechung wurde dem Widerspruch abgeholfen. Die Rechtsanwaltskosten wurden erstattet.

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