Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Aufforderung zur Reha-Antragstellung durch die IKK classic.

In diesem Fall wurde die Mandantschaft nach § 51 SGB V aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen mit der Begründung, nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes sei angeblich die Erwerbsfähigkeit gefährdet. Rechtsanwalt Köper hat erfolgreich Widerspruch erhoben und dargelegt, dass eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit gutachtlich nicht belegt ist. Die IKK classic hat dem Widerspruch nach Prüfung stattgegeben, das Krankengeld weitergezahlt und die Rechtsanwaltskosten übernommen.
