Erfolgreicher Widerspruch gegen die Aufforderung zur Reha-Antragstellung durch die hkk Krankenkasse Bremen (Handelskrankenkasse).

In diesem Fall hatte die hkk Krankenkasse nachträglich das Dispositionsrecht der Mandantschaft eingeschränkt, nachdem diese selbst - d.h. von sich aus ohne Aufforderung - einen Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt hatte. Die Krankenkasse teilte der Mandantschaft mit Bescheid mit, dass ihr Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme als Rentenantrag gelten könne und sie ohne Zustimmung der Krankenkasse den Reha-Antrag nicht mehr zurücknehmen könne und zu zahlreichen weiteren Erklärungen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung stets der Zustimmung der hkk Krankenkasse bedürfte. Nach Prüfung des Falles und eingehender Widerspruchsbegründung durch Rechtsanwalt Köper gab die hkk Krankenkasse dem Widerspruch statt, hob den nachteiligen Bescheid auf und erstattete die Rechtsanwaltskosten.
