Erfolgreicher Widerspruch gegen die Ablehnung einer Rente wegen Erwerbsminderung durch die Deutsche Rentenversicherung (hier: Berlin-Brandenburg).

In diesem Fall hatte die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg eine Rente wegen Erwerbsminderung (früher: Erwerbsunfähigkeitsrente) abgelehnt. Nach Akteneinsichtnahme, Besprechung des Sachverhalts mit der Mandantschaft und ausführlicher Widerspruchsbegründung hat die DRV die medizinischen Voraussetzungen nochmals überprüft, dem Widerspruch stattgegeben, die Rente nachgezahlt und Rechtsanwaltskosten erstattet.
