Erfolgreicher Widerspruch gegen die Aufforderung zur Reha-Antragstellung durch die DAK Gesundheit.

DAK Widerspruch gegen Aufforderung zur Reha-Antragstellung

Hier hatte die DAK Gesundheit der Mandantschaft eine Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrags zugestellt. Das Dispositionsrecht wurde eingeschränkt, so dass der Reha-Antrag in einen Rentenantrag hätte umgedeutet werden können. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und gemeinsamer Widerspruchsbegründung nahm die DAK Gesundheit die Aufforderung zurück, so dass der Widerspruch erfolgreich war. Die Mandantschaft musste nicht befürchten, "in die Rente abgedrängt zu werden". Die Rechtsanwaltskosten wurden von der DAK Gesundheit erstattet.

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