Erfolgreicher Widerspruch gegen die Einstellung der Krankengeldzahlung durch die BIG direkt gesund.

In diesem Fall hatte die BIG direkt gesund der Mandantschaft per Bescheid mitgeteilt, dass die Krankengeldzahlung eingestellt werden müsse, weil nach Einschätzung des Medizinischen Dienstes eine weitere Arbeitsunfähigkeit nicht plausibel sei. Nach Schilderung des Sachverhalts durch die Mandantschaft und eingehender Widerspruchsbegründung durch Rechtsanwalt Köper veranlasste die BIG direkt gesund eine erneute Prüfung durch den Medizinischen Dienst und gab dem Widerspruch schließlich statt. Die Rechtsanwaltskosten wurden von der Krankenkasse getragen.
