In diesem Video erkläre ich Ihnen, wie das Versorgungsamt den Grad der Behinderung (GdB), bzw. die Schwerbehinderung feststellt. Das Versorgungsamt holt medizinischen Unterlagen ein, die nicht selten fehlerhafte oder unzureichende Informationen enthalten. Es ist deshalb grundsätzlich sinnvoll, sich über eine Anwältin oder einen Anwalt Einsicht in die Akten des Versorgungsamtes zu verschaffen, um die Feststellung des Grades der Behinderung anhand der Versorgungsmedizin-Verordnung zu überprüfen. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Schwerbehinderung (GdB 50) oder eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (GdB 30) erreicht werden soll.

Veröffentlicht am

15.08.2014

Urheber

Rechtsanwalt Köper