Wurde Ihr Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt oder soll Ihre Schwerbehinderung aberkannt werden? Möchten Sie früher in Rente gehen? Ich berate und vertrete Sie gegenüber dem Versorgungsamt.

Die Feststellung einer Behinderung oder die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises hat viele Vorteile. Neben einer Steuerersparnis kann schon ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 bei einer Gleichstellung Kündigungsschutz bieten.

Daneben bietet sich ein erheblicher Rentenvorteil: Besitzer eines Schwerbehindertenausweises (ab GdB 50) können i.d.R. früher in Rente oder Pension gehen oder weniger Abschläge und damit eine höhere Rente oder Pension erreichen.

Auch die Merkzeichen sind von Vorteil. Mit dem Merkzeichen "G" kann der öffentliche Nahverkehr kostengünstig genutzt werden. Einen Parkausweis gibt es bei einem Merkzeichen "aG“.

Sollten Sie eine Ablehnung erhalten haben oder Ihr GdB zu niedrig festgestellt oder Ihre Schwerbehinderung aberkannt worden sein, begründe ich Ihren Widerspruch oder führe für Sie eine Klage oder ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht. Gerne formuliere ich für Sie auch die Antwort auf eine Anhörung.

Zuständig für den Erstantrag oder 'Verschlimmerungsantrag' (Neufeststellung) sind in Hamburg das Versorgungsamt, in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und in Schleswig-Holstein das Landesamt für soziale Dienste.