Hat die Künstlersozialkasse Ihren Aufnahmeantrag abgelehnt, obwohl Sie Künstler sind? Ich begründe Ihren Widerspruch oder führe für Sie Klageverfahren vor dem Sozialgericht.

Eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist günstig, da diese die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt. Man zahlt also nur knapp die Hälfte desjenigen, was man als 'normaler' Selbständiger zu zahlen hätte.

Vorsicht beim Ausfüllen von Fragebögen der DRV und der KSK zur Prüfung der Versicherungspflicht oder Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).

Da die Künstlersozialkasse sehr genau prüft, ob man künstlerisch, d.h. im wesentlichen eigenschöpferisch gestaltend tätig ist, empfiehlt es sich in Zweifelsfällen schon beim Aufnahmeantrag einen Anwalt hinzuzuziehen, um gemeinsam den 'Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem KSVG' auszufüllen.

Wenn Sie einen Aufnahmeantrag bei der Künstlerzozialkasse stellen möchten oder Sie eine Ablehnung der Künstlersozialkasse erhalten haben, berate ich Sie gerne oder begründe Ihren Widerspruch oder Ihre Klage vor dem Sozialgericht.

Ebenso helfe ich Ihnen, wenn die Künstlersozialkasse bei Ihnen eine Prüfung eingeleitet hat, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Wird Letzteres festgestellt, können auf Ihren Auftraggeber hohe Beitragsnachzahlungen zukommen. Ich fülle mit Ihnen auf Wunsch gemeinsam die Prüfungsformulare aus.