Urteile Unfallversicherung
Unfallversicherung: Übergangsleistung wegen Arbeitsaufgabe (Gehörschaden)
Wird eine berufliche Tätigkeit eingestellt, weil die Gefahr der Verschlimmerung einer Berufskrankheit anders nicht beseitigt werden kann, ist der wirtschaftliche Nachteil durch Übergangsleistungen grundsätzlich auszugleichen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verschlimmerung vermeidbar ist.
Unfallversicherung: Kein Versicherungsschutz beim Umparken für Angehörige
Eine 51-jährige Altenpflegerin wollte sich an einem Morgen im Februar 2008 auf den Weg zur Arbeit machen. Vor ihrer Garage, in der sie ihr eigenes Auto geparkt hatte, stand der Pkw ihres Sohnes, der mit ihr in einem Haus lebt. Sie holte sich einen Ersatzschlüssel und parkte den Wagen ihres Sohnes um. Dabei geschah ein Unfall. Eine Zahlungspflicht der Unfallversicherung besteht nicht.
Unfallversicherung: Kein Versicherungsschutz beim Umweg zum Tanken
Der Umweg zum Tanken gehört rechtlich nicht zum direkten Arbeitsweg. Geschieht dabei ein Unfall, zahlt die Berufsgenossenschaft nicht.
Unfallversicherung: Mechaniker weniger belastet als Pflegepersonal
Eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule ist als Berufskrankheit (BK) anzuerkennen, wenn der Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen wird. Das ist bei einem besonderen Gefährdungspotential durch hohe Belastungsspitzen der Fall. Mechaniker seien diesen jedoch – anders als Pflegepersonal – nicht ausgesetzt. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Unfallversicherung: Streit über Verkehrverstoß auf dem Arbeitsweg nicht versichert
Wer als Radfahrer auf dem Heimweg von der Arbeit einem Autofahrer den Weg versperrt, um ihn wegen eines vermeintlichen Verkehrsverstoßes zur Rede zu stellen, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat jetzt das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) im Fall eines 56 jährigen Radlers aus Köln entschieden und damit eine anderslautende Entscheidung des Sozialgerichts Köln aufgehoben.


