Urteile Unfallversicherung
Anerkennung eines während einer Dienstbesprechung erlittenen Schlaganfalls als Arbeitsunfall
Das Sozialgericht Ulm hat entschieden (Urteil vom 26.03.2009, Az.: S 10 U 4096/07), dass ein Schlaganfall, der auf eine betriebsbedingte psychische Ausnahmesituation zurückzuführen ist (Dienstbesprechung), als Arbeitsunfall anzuerkennen sein kann, wenn beim Versicherten keine nennenswerten Vorschädigungen bekannt sind, auch wenn ein Schlaganfall grundsätzlich ein allgemeines Lebensrisiko darstellt.
Hilfe auf Kinderspielplatz kann als Arbeitsunfall versichert sein
Wer auf einem Spielplatz in Absprache mit der Mutter einem Kind hilft und sich dabei verletzt, kann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Das hat das Landessozialgericht (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden und damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf bestätigt.
Arbeitsunfall und körpereigene Ursache
Das Bundessozialgericht hat entschieden (2. Senat, Urteil vom 17.02.2009, Az.: B 2 U 18/07 R), dass das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nur dann wegen einer körpereigenen (sog. "inneren") Ursache verneint werden kann, wenn deren Mitursächlichkeit für den Unfall feststeht. Es reicht nicht aus, wenn eine körpereigene Ursache des Unfalls lediglich denkbar ist.
Anerkennung eines Selbstmordes als Arbeitsunfall
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden (Urteil vom 29.04.2008, Az.: L 18 U 272/04), dass der Suizid eines Versicherten als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, wenn er auf einem psychischen Trauma beruht, das durch ein Personalgespräch (Entbindung von Leitungsfunktion, Gehaltskürzung, Abmahnung und Kündigungsandrohung) ausgelöst wurde.


