Urteile Sozialhilfe
Private Krankenversicherung: Kein Ruhen bei Bezug von Hartz 4 oder Sozialhilfe
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden (Beschluss vom 18.09.2009, Az.: S 29 AS 4051/09 ER), dass eine private Krankenversicherung die Versicherung nicht "ruhend stellen", d.h. Leistungen verweigern kann, weil der Hartz 4- oder Sozialhilfeträger nur einen geringen Zuschuss zahlen will und deshalb Beitragsrückstände auflaufen.
Sozialhilfe: Übernahme von Bestattungskosten
Das Bundessozialgericht hat entschieden ( Urteil vom 29. September 2009 B 8 SO 23/08 R), dass eine nach Landesrecht zur Bestattung verpflichtete Person nicht in jedem Falle auf einen Ausgleichsanspruch gegen Angehörige verwiesen werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Sozialhilfeträger zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet.


