Urteile Krankenversicherung
Keine Leistungen zur künstlichen Befruchtung nach dem 40. Lebensjahr
Das Bundessozialgericht hat entschieden (Urteil vom 03.03.2009, Az.: B 1 KR 12/08 R), dass die seit 2004 gemäß § 27a SGB V geltende Einschränkung, dass eine künstliche Befruchtung nach dem 40. Lebensjahr nicht mehr zu übernehmen ist, nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Bundesverfassungsgericht: Spezialrollstuhl als einziges Fortbewegungsmittel im Haushalt
Die 48-jährige Beschwerdeführerin hatte Erfolg mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Beschlüsse, die es abgelehnt hatten, ihr einen speziellen Elektrorollstuhl, der für sie die einzige Möglichkeit darstellt, sich im häuslichen Bereich ohne fremde Hilfe zu bewegen, im Wege des Eilrechtsschutzes zu bewilligen.


