Aktuelle News
Gesetzliche Unfallversicherung: Berechnung einer Verletztenrente bei flexibler Teilzeit
Das Bayerische Landessozialgericht in München hatte zu klären, wie die Verletztenrente einer Tierärztin zu bemessen ist, wenn wegen einer flexiblen Teilzeit ein vorübergehend geringeres Entgelt vereinbart wurde.
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Beseitigung eines Metallrohrs auf der Autobahn
Der 2. Senat des Bundessozialgerichts hat auf die mündliche Verhandlung vom 27. März 2012 in dem Revisionsverfahren B 2 U 7/11 R entschieden, dass das Überqueren der Autobahn mit dem Ziel, einen den Straßenverkehr gefährdenden Gegenstand zu entfernen, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Gesetzliche Krankenversicherung: Linola Fett (TM) zur Basispflege der Haut bei Neurodermitis
Das Bundessozialgericht in Kassel hatte in einem ganz aktuellen Verfahren zu entscheiden, ob handelsübliche Hautcremes wie "Linola Fett" (TM) zur Basispflege bei Neurodermitis von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen sind.
Bundesarbeitsgericht: Chef darf nach Behinderung fragen
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem ganz aktuellen Verfahren entschieden, dass trotz des allgemeinen Gleichbehandlungsgestzes, das seit 2006 gilt, Arbeitgeber nach der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers fragen dürfen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Arbeitnehmer bereits sechs Monate dort beschäftigt ist.
Opferentschädigung bei sexuellem Missbrauch durch Vater
Das Landessozialgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Verfahren dargetan, dass einer psychisch schwer erkrankten Frau wegen des als Kind und Jugendliche erlittenen sexuellen Missbrauchs durch den mittlerweile verstorbenen Vater Versorgungsansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zustehen.
Gesetzliche Unfallversicherung: Unfall während der Pause eines Busfahrers
Das Bayerische Landessozialgericht in München hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Busfahrer bei einer Unterbrechung seiner Tätigkeit noch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung von Arbeitslosengeld I
Fast alle Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten Klauseln, nach denen der Verweis auf eine andere, einkommensschwächere Tätikeit möglich ist. Ein Verweis ist jedoch i.d.R. ausgeschlossen, wenn das Einkommen 20 % oder mehr unter dem versicherten Einkommen liegt. Der BGH hat nun im Falle eines Malers entschieden, dass auch Arbeitslosengeld zu berücksichtigen sein kann.
GdB: Grad der Behinderung bei Schwerhörigkeit
Wenn Sie unter Schwerhörigkeit leiden und sich in Ihrem Grad der Behinderung (GdB) unzutreffend bewertet sehen, können Sie den Bescheid oder Widerspruchsbescheid anwaltlich überprüfen lassen.
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