Aktuelle News
Kein Zuschuss für in Tschechien beschafften Zahnersatz ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse
Das Bundessozialgericht hat entschieden (Urteil vom 30.06.2009 Az.: B 1 KR 19/08 R), dass auch bei einer Zahnersatzversorgung im Ausland eine vorherige Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch dei Krankenkasse erforderlich ist. Eine bereits erteilte Genehmigung verliert gemäß den Bestimmungen des Bundesmantelvertrages-Zahnärzte nach Ablauf von sechs Monaten ihre rechtliche Wirkung.
Versorgung mit Badeprothesen
Das Bundessozialgericht hat entschieden (Urteile vom 25.06.2009 Az: B 3 KR 2/08 R, B 3 KR 19/08 R, B 3 KR 10/08 R ), dass beinamputierte Versicherte, die mit einer normalen Laufprothese versorgt sind, von der Krankenkasse die zusätzliche Versorgung mit einer wasserfesten Prothese (Badeprothese, Schwimmprothese) verlangen können, um sich zuhause in Bad und Dusche sowie außerhalb der Wohnung im Schwimmbad sicher und ohne Gefahr der Beschädigung der regelmäßig nicht wasserfesten Alltagsprothese bewegen zu können.
GPS-Leitsystem als Hilfsmittel der GKV für Blinde
Das Bundessozialgericht hat entschieden (Urteil vom 25.06.2009, Az.: B 3 KR 4/08 R), dass es sich bei einem GPS-System für Bline nach Ausstattung, Funktion und Zweckbestimmung um ein Hilfsmittel iS des § 33 SGB V handeln kann, sodass die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich gegeben ist. Es kommt jedoch auf die Einzelfallumstände an.
Höheres Elterngeld nach Steuerklassenwechsel
Der 10. Senat des Bundessozialgerichts in zwei Fällen entschieden (Urteile vom 25.06.2009, Az.: B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R), dass der Wechsel der Lohnsteuerklasse bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen ist.
Praxisgebühr ist rechtmäßig
Das Bundessozialgericht hat entschieden (Urteil vom 25.06.2009 Az.: B 3 KR 3/08 R), dass die in der Öffentlichkeit vielfach als Praxisgebühr (§ 28 Abs 4 iVm § 61 Satz 2 SGB V) bezeichnete vierteljährliche Zuzahlung von 10 Euro für den Arztbesuch von Versicherten nicht verfassungswidrig ist.


