Heimrecht
Gerne berate und vertrete ich Sie auch im Bereich des Heimrechts.
Das Heimrecht befindet sich derzeit im Umbruch. Das bisher für Pflegeeinrichtungen maßgebliche bundeseinheitliche Heimgesetz (HeimG) wird durch zahlreiche landesgesetzliche Regelungen ersetzt. In Hamburg tritt am 01.01.2010 das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in Kraft. Dieses wird die bisherigen Regelungen des HeimG ersetzen, mit Ausnahme der heimvertraglichen Regelungen, die bereits vor kurzem auf Bundesebene durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ersetzt wurden. Nachfolgeregelungen zu den auf Grundlage des HeimG erlassenen Rechtsverordnungen (Heimpersonalverordnung (HeimPersV), Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV) u.a.) sind noch zu erarbeiten.
Als Rechtsanwalt war ich an der Erarbeitung des HmbWBG maßgeblich beteiligt (Rechtliche Formulierung des Entwurfs nach inhaltlichen Vorgaben des Senats), bin also mit den Neuregelungen im Einzelnen vertraut. Gleichzeitig sind mir auch die bisherigen Regelungen des HeimG und der hiernach erlassenen Rechtsverordnungen bekannt. Als Ansprechpartner zu diesem Themenkreis stehe ich Ihnen daher gerne zur Verfügung.