Elternunterhalt
Wenn Sie von einem Sozialleistungsträger mit Unterhaltsforderungen gegenüber ihren Eltern konfrontiert werden, z.B. eine behördliche Überleitungsanzeige / Rechtswahrungsanzeige erhalten haben, berate ich Sie gerne. Unterhaltsverpflichtungen sind u.a. davon abhängig , ob und in welcher Höhe ein Bedarf der Eltern besteht, über welches unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen die Kinder verfügen und ob diese leistungsfähig im rechtlichen Sinne sind, d.h. welcher Selbstbehalt geltend gemacht werden kann. Bei Fragen zu diesem Thema rufen Sie mich gerne an.
Beachten Sie zu diesem Thema bitte auch meine aktuellen Rechtsprechungshinweise.