Honorar

Die Vergütung meiner Leistungen richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ein erster Telefonanruf ist nicht mit Kosten verbunden. Sie können mich gerne kontaktieren und fragen, ob ich der richtige Anwalt für Sie bin und was meine Hilfe kostet. Bitte beachten Sie jedoch: Kostenlose Rechtsberatung am Telefon kann und darf ich nicht leisten.

Die Kosten meiner Beauftragung hängen grundsätzlich davon ab, mit wie viel Arbeit Ihre Angelegenheit verbunden ist. Pauschale Angaben lassen sich daher nicht machen. Dennoch einige Orientierungswerte:

Bei besonders umfangreichen Angelegenheiten, z.B. Erwerbsminderungsrentenverfahren, reichen die gesetzlichen Gebühren i.d.R. nicht aus, um als Anwalt kostendeckend arbeiten zu können. Ich werde Ihnen dann einen Vorschlag unterbreiten.

Kostenerstattung durch die Gegenseite kommt in Betracht, soweit Widerspruch oder Klage erfolgreich waren.

Prozesskostenhilfe (PKH) gibt es nur bei Klageverfahren, nicht bei Widerspruchsverfahren. Die Bewilligung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und ob Ihre Sache Aussicht auf Erfolg hat. Lehnt das Gericht die PKH ab, müssen Sie die Anwaltskosten ggf. selber tragen.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen Anwaltskosten in sozialrechtlichen Angelegenheiten in der Regel erst ab dem Klageverfahren. Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs aus Kulanz übernommen werden.