Hinweise
Die Kosten meiner Beauftragung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der nebenstehenden Tabelle können Sie die üblicherweise anfallende gesetzliche Vergütung entnehmen. Die Höhe der Vergütung variiert dabei je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit. In bestimmten Angelegenheiten arbeite ich auf der Grundlage von Vergütungsvereinbarungen nach § 3a RVG.
Kostenerstattung durch die Behörde kommt ganz oder teilweise (in Höhe der gesetzlichen Gebühren) in Betracht, soweit ein Widerspruchs- oder Klageverfahren erfolgreich war.
Prozesskostenhilfe kommt nur bei Klageverfahren in Betracht.
Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger erhalten ggf. Sonderkonditionen. Dafür ist jedoch eine gesteigerte Mitwirkung bei der Mandatsbearbeitung erforderlich.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen Anwaltskosten in sozialrechtlichen Angelegenheiten i.d.R. erst ab dem Klageverfahren. Die Anwaltskosten werden dabei ganz oder teilweise (in Höhe der gesetzlichen Gebühren) erstattet. Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese auch die Kosten einer Beratung oder eines Widerspruchsverfahrens übernimmt.
Honorarübersicht
| Leistung | Honorar |
|---|---|
| Beratung | 100,00 € - 200,00€ netto |
| Widerspruch | 250,00 € - 520,00 € netto |
| Klage | 450,00 € - 800,00 € netto |
| Berufung | 510,00 € - 950,00 € netto |


