Urteile Unfallversicherung
Unfallversicherung: Motivationsveranstaltungen nicht versichert
Wird im Rahmen eines Teammeetings die Teilnahme an einer Canyoning-Tour angeboten, so ist diese weder als Betriebssport noch als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gesetzlich unfallversichert.
Unfallversicherung: Verletzung auf der Rodelbahn ist kein Arbeitsunfall
Die 6. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 04.08.2009 - Az.: S 6 U 82/06 - nicht rechtskräftig), dass die Verletzung eines Geschäftsführers bei einer Abfahrt auf der Rodelbahn während einer Seminarwoche keinen Arbeitsunfall darstellt.
Anerkennung einer Hepatitis C-Infektion als Berufskrankheit
Das Bundessozialgericht hat entschieden (Urteil vom 02.04.2009, Az.: B 2 U 33/07 R), dass eine Hepatits-C-Infektion als Berufskrankheit anerkannt werden kann, wenn der Versicherte bei seiner Tätigkeit einer Infektionsgefahr in besonders ausgesetzt war.
Keine Sozialversicherungspflicht einer Mutter bei Mithilfe im Betrieb des Sohnes
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden (Urteil vom 28.04.2009, Az.: L 11 KR 2930/06), dass eine Mutter trotz eines mit ihrem Sohn (als Arbeitgeber) geschlossenen Arbeitsvertrages keinen Sozialversicherungsschutz genießt, wenn sie tatsächlich keinen Weisungen unterworfen ist, sondern nur familienhafte Mithilfe leistet.
Anerkennung von Fußgelenkschäden als Berufskrankheit eines Ofensetzers und Fußbodenlegers
Das Sozialgericht Potsdam hat entschieden (Urteil vom 03.04.2009, Az.: S 12 U 3/02), dass Fußgelenkschäden bei einer jahrzentelang als Ofensetzer und Fußbodenleger tätigen Person als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2102 anzuerkennen sein können.
Anerkennung eines während einer Dienstbesprechung erlittenen Schlaganfalls als Arbeitsunfall
Das Sozialgericht Ulm hat entschieden (Urteil vom 26.03.2009, Az.: S 10 U 4096/07), dass ein Schlaganfall, der auf eine betriebsbedingte psychische Ausnahmesituation zurückzuführen ist (Dienstbesprechung), als Arbeitsunfall anzuerkennen sein kann, wenn beim Versicherten keine nennenswerten Vorschädigungen bekannt sind, auch wenn ein Schlaganfall grundsätzlich ein allgemeines Lebensrisiko darstellt.
Hilfe auf Kinderspielplatz kann als Arbeitsunfall versichert sein
Wer auf einem Spielplatz in Absprache mit der Mutter einem Kind hilft und sich dabei verletzt, kann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Das hat das Landessozialgericht (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden und damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf bestätigt.
Arbeitsunfall und körpereigene Ursache
Das Bundessozialgericht hat entschieden (2. Senat, Urteil vom 17.02.2009, Az.: B 2 U 18/07 R), dass das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nur dann wegen einer körpereigenen (sog. "inneren") Ursache verneint werden kann, wenn deren Mitursächlichkeit für den Unfall feststeht. Es reicht nicht aus, wenn eine körpereigene Ursache des Unfalls lediglich denkbar ist.
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