Artikel vom 15.02.2011

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Berufsunfähigkeitsrente oberen Angelernten, die keine Facharbeiterqualifikation besitzen, i.d.R. nicht gewährt werden kann. Diese Berufsgruppe könne von der Rentenversicherung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.




Ein früherer Korrosionsschutzarbeiter hat ohne Erfolg eine Rente wegen Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung eingeklagt. Nach Auffassung der Richter habe der Kläger ohne Facharbeiterausbildung keinen entsprechenden Berufsschutz. Er sei zwar langjährig vollwertig in Teilbereichen des Facharbeiterberufs Maler und Lackierer tätig gewesen, habe jedoch nicht über alle Kenntnisse dieses Berufs verfügt. Deshalb könne er nur als oberer Angelernter eingestuft werden und sei auf eine Tätigkeit als Pförtner an der Nebenpforte verweisbar, die in Deutschland noch existiere. Ein bestimmter Arbeitsplatz müsse ihm nicht angeboten werden.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Mai 2010, L 3 R 510/06, rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 14.02.2011.


Text: © Rechtsanwalt Köper (Gilt nicht für gekennzeichnete Pressemitteilungen, Medieninformationen und Gerichtsentscheidungen)


Zurück Kontakt







Kommentare

(wird nicht veröffentlicht)

Persönliche Daten speichern

Bei neuen Kommentaren benachrichtigen?