Artikel vom 02.12.2011
Sind Sie schon einmal zwischen Behörden "von Pontius zu Pilatus" verwiesen worden? Nein? Dann seien Sie gewappnet, wenn Ihr Krankengeld eingestellt wird.
Der typische Fall sieht folgendermaßen aus:
Ein arbeitsunfähiger Krankenversicherter, der bislang Krankengeld bezieht, bekommt von seiner Krankenkasse ein Schreiben folgenden Inhalts:
Ihre Arbeitsunfähigkeit
Guten Tag, Herr Mustermann,
Eine Begutachtung nach Aktenlage durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vom ... hat ergeben, dass sie sich dem Arbeitsmarkt für folgende Tätigkeiten zur Verfügung stellen können: leichte Tätigkeiten in Tagschicht für täglich 6 Stunden und mehr.
Ihre Arbeitsunfähigkeit endet daher am ... Bis zu diesem Tag erhalten sie auch ihr Krankengeld, so weit die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Bitte legen Sie diesen Brief und die beiliegende Bescheinigung sofort nach Erhalt der Agentur für Arbeit vor. Ihnen können sonst wegen einer verspäteten Meldung Leistungsansprüche gesperrt werden.
Im Klartext: Wir zahlen nicht, geh' zur Bundesagentur und beantrage Arbeitslosengeld.
Bei der Bundesagentur angekommen heißt es nicht selten, man sei dort angeblich"nicht zuständig", in dem Gesundheitszustand könne der Mandant ja gar nicht arbeiten. Zuständig seien die Jobcenter. Dann bekommt man vielleicht noch ein Schreiben für das Jobcenter folgenden Inhalts mit auf den Weg:
Sehr geehrte Damen und Herren,
obengenannte / r hat heute bei mir vorgesprochen. Leider gibt es zur Zeit keine Möglichkeit, die / den Arbeitslose/n zu vermitteln. [...] Gründe dafür sind: gesundheitliche Einschränkungen.
Im Klartext: Wir zahlen nicht, geh' zum Jobcenter und beantrage Hartz IV.
Beim Jobcenter angekommen wird der Mandant abgewiesen. Was er denn hier wolle, er habe doch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Zuständig sei die Bundesagentur.
Im Klartext: Wir zahlen nicht, geh' zurück zur Bundesagentur und beantrage nochmal Arbeitslosengeld.
Auf diese Weise wird man hin- und hergeschoben. Keiner will zuständig sein. Keiner will zahlen.
Was sie in solchen Fällen tun sollten:
-Erheben sie unbedingt gegen den Einstellungsbescheid der Krankenkasse fristwahrend, am besten per Telefax mit Sendebericht, Widerspruch.
-Gehen Sie sofort nach dem Auslaufen des Krankengeldes zur Bundesagentur und beantragen Sie dort ausdrücklich Arbeitslosengeld. Sagen Sie nicht "Ich bin krank und kann nicht arbeiten", sondern "Ich will arbeiten, soweit es mein Gesundheitszustand zulässt". Hierzu können Sie den folgenden Musterantrag downloaden, ausfüllen und bei der Vorsprache überreichen. Wenn die Bundesagentur Sie wegschicken will, verlassen Sie die Bundesagentur nicht, ohne schriftliche Bescheinigung, dass sie Arbeitslosengeld beantragt haben. Verlangen Sie einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid über die Ablehnung von Arbeitslosengeld. Sobald sie diesen erhalten haben, erheben Sie auch dagegen fristwahrend, am besten per Telefax mit Sendebericht, Widerspruch. Beachten Sie, die Bundesagentur darf die Entgegennahme Ihres Antrags auf Arbeitslosengeld nicht verweigern, nur weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält, vgl. § 20 Sozialgesetzbuch 10.
- Falls die Bundesagentur Arbeitslosengeld abgelehnt hat, gehen Sie sofort zum Jobcenter und beantragen sie dort Arbeitslosengeld zwei ("Hartz 4"). Wenn man sie dort wieder an die Bundesagentur verweisen möchte, verlassen sie auch hier nicht das Haus, ohne eine schriftliche Bescheinigung in der Hand zu haben, dass sie Arbeitslosengeld 2 beantragt haben. Verlangen Sie auch hier gleichzeitig einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid über die Ablehnung von Arbeitslosengeld 2 und erheben Sie auch hiergegen fristwahrend Widerspruch.
Gehen Sie anschließend zu einer Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht und setzen Sie Ihre Rechtsansprüche durch.
Text: © Rechtsanwalt Köper (Gilt nicht für gekennzeichnete Pressemitteilungen, Medieninformationen und Gerichtsentscheidungen)



RA Köper schrieb am 05.12.2011 um 18.13 Uhr:
In einer aktuellen Krankengeld-Angelegenheit erfahre ich soeben, dass die Krankenkasse die Krankengeldzahlung wieder aufgenommen hat, nachdem der Mandant auf meinen Rat mit dem o.g. Musterschreiben bei der Bundesagentur nachdrücklich Arbeitslosengeld beantragt und angedeutet hat, die Krankenkasse wolle ihn auf Kosten der Bundesagentur vorzeitig aus dem Krankengeldbezug abdrängen und ein Anwalt sei beauftragt. Ich weiß leider nicht, was im Einzelnen gesprochen worden ist, aber offensichtlich hat ein (erboster?) Anruf des Mitarbeiters der Arbeitsagentur bei der Krankenkasse gereicht, um eine Fortzahlung der Krankengeldzahlung zu erreichen. So kann’s gehen… Möglicherweise häufen sich zur Zeit rechtswidrige Krankengeldeinstellungen auf Kosten der Bundesagentur.