Artikel vom 21.04.2011
Die von der Bundesministerin für Familie und Soziales beklagte zurückhaltende Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungspaket liegt möglicherweise an der stellenweise komplizierten Beantragung.
Soeben rief mich ein Mandant an, den ich im Rahmen einer SGB II-Beratung auf die Leistungen des Bildungspaketes aufmerksam gemacht habe, dessen Werbung ihn offenbar nicht erreicht hatte. Sein Sohn besucht einen Sportverein mit monatlichem Mitgliedsbeitrag. Der Mandant berichtet, man habe ihn, als er beim zuständigen JobCenter in Hamburg die zusätzlichen 10 € monatlich für den Sportverein-Besuch seines Sohnes beantragen wollte, weggeschickt mit dem Hinweis, er müsse die Leistungen beim Sportverein beantragen. Der Sportverein wiederum weiß von nichts. Formulare hat das JobCenter nicht, geschweige denn der Sportverein. Ich habe dem Mandanten nach Rücksprache mit der Hotline des Bundesministeriums zum Bildungspaket (http://www.bildungspaket.bmas.de/) nun geraten, noch vor Ablauf dieses Monats zur Fristwahrung (um die Leistungen rückwirkend ab Januar zu erhalten) folgenden, schriftlichen Antrag an das JobCenter zu richten:
"Hiermit beantrage ich für meinen Sohn (NAME) rückwirkend ab Januar 2011 Leistungen aus dem Bildungspaket nach § 28 Abs. 7 Nr. 1 Sozialgesetzbuch 2 i.H.v. 10,00 € mtl. für seine Mitgliedschaft im Sportverein (NAME, ANSCHRIFT). Eine Mitgliedsbescheinigung füge ich bei."
Hinweise der Stadt Hamburg zum Bildungspaket finden Sie unter http://www.hamburg.de/bildungspaket/.
Text: © Rechtsanwalt Köper (Gilt nicht für gekennzeichnete Pressemitteilungen, Medieninformationen und Gerichtsentscheidungen)



RA Köper schrieb am 16.05.2011 um 9.45 Uhr:
Das Jobcenter Hamburg hat dem Mandanten auf das o.g., vorformulierte Antragsschreiben die entsprechenden Leistungen bewilligt.