Artikel vom 09.11.2011
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Antragsbearbeitung beim Jobcenter mehrere Wochen dauert. Dies kann zu akuten Notlagen führen. Lesen Sie hier, was Sie tun können.
Wenn Sie dringend Geld benötigen, um Lebensmittel zu kaufen, gehen Sie zum Jobcenter und verlangen Sie einen "Vorschuss nach § 42 Sozialgesetzbuch I". Drucken Sie diesen Paragrafen ruhig aus und legen Sie ihn dem Sachbearbeiter vor. Falls man Ihnen kein Geld geben will, verlangen Sie Lebensmittelgutscheine. Seien Sie hartnäckig und sprechen Sie ggf. mit dem sog. „Teamleiter“.
Falls dies alles nicht weiterhilft, können Sie sich an das Sozialgericht Hamburg wenden (Kapstadtring 1). Gehen Sie dort zur „Rechtsantragsstelle“ und stellen Sie dort einen „Eilantrag“. Der Mitarbeiter des Gerichts nimmt Ihren Antrag auf.
Auf Wunsch können Sie in der Rechtsantragsstelle gleichzeitig einen Antrag auf „Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt David Andreas Köper, Eilbeker Weg 197, 22089 Hamburg“ beantragen. Im Falle einer Prozesskostenhilfebewilligung erhalte ich eine Mitteilung direkt vom Gericht. Meine Kosten werden dann von der Staatskasse getragen.
Text: © Rechtsanwalt Köper (Gilt nicht für gekennzeichnete Pressemitteilungen, Medieninformationen und Gerichtsentscheidungen)


