Artikel vom 12.03.2010
Tipp: Widerspruch und Klage gegen einen Rückforderungsbescheid der Elterngeldstelle haben aufschiebende Wirkung.
Dies bedeutet, dass die von der Elterngeldstelle zurück geforderte Summe nicht zu zahlen ist, solange ein laufendes Widerspruchs- bzw. Klageverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Innerhalb dieser der Überprüfung der Richtigkeit der Rückforderung dienenden Verfahren ist die Zeit also auf Ihrer Seite. Da insbesondere Klageverfahren vor den Sozialgerichten eine erhebliche Laufzeit haben (i.d.R. mindestens 1 Jahr), lässt sich die Zahlungsverpflichtung (so sie denn überhaupt besteht) erheblich strecken.
Sollten Sie einen Elterngeld-Rückforderungsbescheid erhalten haben, ist zu raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Rückforderung von überzahltem Elterngeld ist an zahlreiche rechtliche Voraussetzungen geprüft, deren Einhaltung überprüft werden sollte. Auf keinen Fall sollten ungeprüft Rückzahlungen geleistet werden.
Wenn Sie Fragen zur Rückforderung von Elterngeld haben, kontaktieren Sie mich gerne.


